in 5061 Elsbethen

Grundstück mit Baubewilligung für Chalet samt Zweitwohnsitzwidmung - Gaisberg

ImmoNr.2024-01856 NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen PLZ5061
OrtElsbethen LandÖsterreich
Kaufpreis1.650.000 € Provision3 % zzgl. 20% USt.
ImmoNr.2024-01856
NutzungsartWohnen
VermarktungsartKauf
ObjektartGrundstück
ObjekttypWohnen
PLZ5061
OrtElsbethen
LandÖsterreich
Kaufpreis1.650.000 €
Provision3 % zzgl. 20% USt.
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Logo Gerl Objektbeschreibung Grundstück mit Baubewilligung für Chalet samt Zweitwohnsitzwidmung - Gaisberg


Gegenständliches Grundstück mit Altbestand befindet sich in Elsbethen am Gaisberg mit herrlichem Weitblick in die Salzburger Berge. Das vollerschlossene Grundstück wird mit Baubewilligung für ein Chalet mit Zweitwohnsitzwidmung mit einer oberirdischen Bruttogeschossfläche von 340,11 m² inklusive Doppelgarage und Nebengebäude angeboten.







Fakten:
- Lage: 5061 Elsbethen
- Gesamte Grundstücksfläche: ca. 1.504,00 m²
- Flächenwidmung: GLLG (Grünland)
- Verkehrserschließung: vorhanden
- Wasser: vorhanden
- Kanal: vorhanden
- Strom: vorhanden
- Anzahl Untergeschoss: 1
- Anzahl oberirdische Geschosse: 2
- Bruttogeschossfläche oberirdisch:
- Erdgeschoss: 224,23 m²
- Obergeschoss: 115,88 m²
Logo Gerl Logo Gerl Lage Der Gaisberg ist ein markantes Wahrzeichen und ein beliebtes Ausflugsziel in der Stadt Salzburg, Österreich. Er erhebt sich im Osten der Stadt und bietet einen atemberaubenden Panoramablick auf Salzburg, die umliegenden Berge und das Salzburger Becken.

Alles in allem ist die Lage des Gaisbergs in Salzburg von herausragender Bedeutung für die Stadt und ihre Bewohner, und sein Charme und seine Vielfalt machen ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Salzburger Lebens.
Logo Gerl Sonstiges Vermittlungsgrundlagen und Honorare:

Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt, unverbindlich und freibleibend. Die Weitergabe von Angebotsdaten bewirkt Provisionshaftung. Die Provision richtet sich nach den Provisionssätzen gemäß Immobilienmaklerverordnung. Das Merkblatt der Landesinnung mit abgedrucktem § 15 Maklergesetz und eine Nebenkosten-Übersicht ist dem Anhang angefügt.
Allgemeine Bestimmungen:

Sämtliche mit der Anteilsübertragung verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.
Angebote ohne Finanzierungs-, Gremien- und anderen Vorbehalten werden bevorzugt behandelt. Die Kaufinteressenten werden ersucht in ihrem Letter of Intent auf die Finanzierung der Transaktion einzugehen.

Das gegenständliche Objekt wurde Ihnen kostenfrei und unverbindlich zum Kauf angeboten.

Im Falle eines Vertragsabschlusses ist die gesetzlich vorgesehene Vermittlungsprovision in der Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. 20% UST zu entrichten.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes BGBL. 262/1996 und der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBL. 297/1996.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Gerl Immobilien GmbH als Doppelmakler tätig ist und dass der Makler in einem Wirtschaftlichen oder Familiären Naheverhältnis zu dem vermittelten Dritten steht.
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