Immobilienkauf: Gebührenbefreiung ab 1. April 2024

Beim Erwerb einer Immobilie ist nicht nur der Kaufpreis eine finanzielle Belastung - auch die anfallenden Nebenkosten müssen in die Kalkulation einbezogen werden. Diese Nebenkosten können einen erheblichen Prozentsatz des Kaufpreises ausmachen und umfassen in der Regel die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch.

Am 1. April 2024 ist eine wichtige Neuerung in Kraft getreten, die die Nebenkosten beim Immobilienkauf betrifft. Die neue Regelung befreit Sie als Käufer von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr, die zusammen 2,3 Prozent des Immobilienwertes betragen. Wir zeigen Ihnen, was es mit dieser Neuerung auf sich hat. 

Für wen gilt die neue Regelung?

Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren gilt für den Erwerb von Immobilien bis zu einem Preis von 500.000 Euro, wobei Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigung ist, dass der Käufer seinen Hauptwohnsitz in der erworbenen Immobilie anmeldet. Dies bedeutet, dass vor allem Erst- und Einfamilienhauskäufer, die eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus erwerben und selbst bewohnen wollen, von dieser Regelung profitieren.

Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie – entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite – Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.

Dieser Anreiz soll die Bildung von Wohneigentum erleichtern und vor allem für junge Familien und Ersterwerber finanziell attraktiver machen. 

Wie lange gilt die Befreiung?

Die jetzt eingeführte Befreiung ist als befristete Maßnahme konzipiert und gilt bis zum 30. Juni 2026. Konkret bedeutet dies, dass der Erwerb der Immobilie nach dem 31. März 2024 erfolgen muss, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können. Darüber hinaus ist für die Anwendung der Befreiung entscheidend, dass der Antrag auf Eintragung in das Grundbuch ab dem 1. Juli 2024 beim zuständigen Grundbuchsgericht einlangt. Diese Fristen sind für die Planung Ihres Immobilienerwerbs von zentraler Bedeutung, da eine verspätete Antragstellung dazu führen kann, dass Sie die finanziellen Vorteile nicht in Anspruch nehmen können. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch den Zeitpunkt der Transaktion und die damit verbundenen Fristen sorgfältig zu prüfen. 

Wir beantworten Ihre Fragen

Hand mit Füller

Der Immobilienmarkt ist ständig in Bewegung und die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich ändern. Um sicherzustellen, dass Sie die Vorteile des aktuellen Rechtsrahmens optimal nutzen können, sollten Sie stets gut informiert und beraten sein.

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