Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Gewerbepark mit LKW-Werkstatt / Verkaufshalle in Top Lage -
5081 Anif
Gegenständliches Gewerbeobjekt befindet sich in gut sichtbarer Lage direkt an einer Hauptstraße in Anif. Das Objekt ist bis Ende 2024 vermietet.
Fakten:
- Lage: 5081 Anif
- Gesamte Grundstücksfläche: ca. 5.068,00 m²
- Nutzfläche: ca. 603,54 m²
- Bürofläche EG: ca. 45,75 m²
- Bürofläche UG: ca. 236,79 m²
- Fläche Werkstatt/Verkaufshalle: 228,89 m²
- Fläche Lager/Technikraum UG: ca. 80,66 m²
- Boden: Parkett / Fliesen / Epoxidharz
- Heizungsart: Zentralheizung Gas
- Nassräume
- Kunden WC
- Baujahr: 2008
- Mieteinnahmen derzeit: € 140.000,00 p.a.
- Verfügbar nach Vereinbarung
Lage Anif liegt südlich der Stadt Salzburg zwischen Hellbrunn im Norden, der Salzach im Osten, der Königsseeache im Süden und dem Untersbergstock im Westen. Im Osten des Ortszentrums fließt der Anifer Alterbach. Im Süden bildet die Königsseeache die Grenze zum Tennengau.
Südlich vom Ortskern Anif an der Bundesstraße gelegen, Richtung Niederalm, befindet sich dieses wie auch andere Gewerbeobjekte.
Sehr gute Verkehrsanbindung zur Autobahn Salzburg Süd.
Sonstiges Vermittlungsgrundlagen und Honorare:
Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt, unverbindlich und freibleibend. Die Weitergabe von Angebotsdaten bewirkt Provisionshaftung. Die Provision richtet sich nach den Provisionssätzen gemäß Immobilienmaklerverordnung. Das Merkblatt der Landesinnung mit abgedrucktem § 15 Maklergesetz und eine Nebenkosten-Übersicht ist dem Anhang angefügt.
Allgemeine Bestimmungen:
Sämtliche mit der Anteilsübertragung verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen.
Angebote ohne Finanzierungs-, Gremien- und anderen Vorbehalten werden bevorzugt behandelt. Die Kaufinteressenten werden ersucht in ihrem Letter of Intent auf die Finanzierung der Transaktion einzugehen.
Das gegenständliche Objekt wurde Ihnen kostenfrei und unverbindlich zum Kauf angeboten.
Im Falle eines Vertragsabschlusses ist die gesetzlich vorgesehene Vermittlungsprovision in der Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. 20% UST zu entrichten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes BGBL. 262/1996 und der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBL. 297/1996.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Gerl Immobilien GmbH als Doppelmakler tätig ist und dass der Makler in einem Wirtschaftlichen oder Familiären Naheverhältnis zu dem vermittelten Dritten steht.
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